Dienstag, 25. August 2009

Regeländerungen 2009 (inkl. Bundesliga)

Regeländerungen zum 1. August 2009
Mit Gültigkeit zum 1.Mai 2009 hat die FIH ein neues Regelwerk veröffentlicht, das zahlreiche Änderungen enthält. Viele Definitionen, Paragraphen und Formulierungen wurden modifiziert, gestrichen, hinzugefügt und/oder verschoben. Auf Basis der international gültigen Regeln, haben wir das deutsche Regelwerk überarbeitet und angepasst. Nachstehend findet sich ein „Auszug“ mit den wesentlichen Änderungen für die kommende Saison, mit Gültigkeit ab dem 1. August 2009. Der genaue Wortlaut der jeweiligen Paragraphen kann im neuen Regelheft nachgelesen werden, das zur Zeit im Sportverlag Sindelfingen neu aufgelegt wird und ab Mitte August dort bestellt werden kann:

Mannschaften § 2.1 (Wechselfehler)
Bisher wurde bei einem erheblichen Wechselfehler der betroffene Spieler mit einer persönlichen Strafe gemäß § 14.1 bestraft und das Spiel mit einem Bully fortgesetzt. Ab der kommenden Saison ist das Spiel, sofern es auf Grund eines erheblichen Wechselfehlers zum Zweck eines Ausschlusses unterbrochen wird, mit einem Freischlag für die Mannschaft fortzusetzen, die den Wechselfehler nicht begangen hat. Dieser wird an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand (vgl. § 13.1), jedoch mindestens 15 m von der Grundlinie entfernt.

Torwart § 2.3 g
Für die Ein- oder Auswechslung eines Torwartes mit Schutzausrüstung ist gemäß § 2.3 g die Spielzeit anzuhalten. Der Zeitstopp ist nicht zu verlängern, um im Falle einer Verletzung oder Ausschlusses einem Torwart das An- oder Ablegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen. Falls notwendig ist das Spiel mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Oberbekleidung tragen muss, oder nur mit Feldspielern fortzusetzen, während der ausgewechselte Torhüter die Schutzausrüstung ablegt oder ein Auswechselspieler diese anlegt. Soll bei Spielen der Altersklassen der Jugend zulässigerweise ein jugendlicher Torwart eingewechselt werden, müssen die Schiedsrichter weiterhin nach § 27 Abs. 4 SPO DHB die Spielzeit für eine entsprechende Zeitspanne anhalten, damit dieser die Torwartausrüstung unverzüglich anlegen kann.

Auszeit § 5.1 ff
Bis zur letzten Saison war es den Landesverbänden gemäß § 4 Abs. 7 SPO freigestellt, abweichend von den im Bereich des DHB gültigen Regeln für Feldhockey, Bestimmungen darüber zu erlassen, ob und in welchen Spielklassen die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten übernommen werden sollen. Mit Wirkung zum 1. August 2009 sind die in § 5.1 genannten Bestimmungen für alle Altersklassen der Jugend und alle Altersklassen der Erwachsenen in Abhängigkeit von der Spieldauer verbindlich. Ab einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Bei einer Spielzeit von 2 x 35 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit pro Halbzeit von jeweils zwei Minuten Dauer. Bei einer Spielzeit von weniger als 2 x 35 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit während der gesamten Spielzeit von zwei Minuten Dauer.

Bankstrafe
Analog zur Regelung der Auszeit ist nun auch die Bankstrafe im Regelwerk festgeschrieben und unterliegt nicht mehr den Bestimmungen der Landesverbände. Sie ist daher verbindlich für alle Altersklassen der Jugend und alle Altersklassen der Erwachsenen.

„Selbstpass“ (verbindliche Versuchregel in allen Bundesligen)
Ab dem 1. August 2009 werden in allen Bundesligen des DHB die §§ 13.1 und 13.2 durch verbindliche Versuchsregeln, die den „Selbstpass“ regeln, ersetzt. Die Versuchregel § 13.1 definiert „den Ort der Ausführung eines Freischlages“. Gemäß Buchst. a) muss ein Freischlag „nahe am Ort“ des Regelverstoßes ausgeführt werden. Unter „nahe am Ort“ ist hierbei die „spielbare Entfernung zum Ort des Regelverstoßes“ zu verstehen, ohne dass dies zu einem erheblichen Vorteil führt. Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, der 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.
Die Ausführung des Freischlages, des Mittelanstoßes und Einschlags (Seitenausball) ist in § 13.2 geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Ball vor der Ausführung ruhen muss und sich kein Gegenspieler näher als 5 m zum Ball befinden darf. Hält ein Gegenspieler im Moment der Ausführung eines Freischlags den Abstand von 5 m nicht ein, darf er weder die Ausführung beeinflussen, noch den Ball spielen oder versuchen zu spielen. Die Ausführung muss in diesem Fall nicht verzögert werden und kann unverzüglich erfolgen. Greift ein Gegenspieler aktiv in die Ausführung ein, obwohl er den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten hat, ist dies als absichtliches Vergehen zu bewerten, und der Spieler ist gemäß den gültigen Richtlinien für persönliche Strafen zu bestrafen.
Für Freischläge innerhalb des gegnerischen Viertelraums gelten besondere Reglementierungen. Wird ein Freischlag für die angreifende Mannschaft innerhalb des gegnerischen Viertelraumes ausgeführt, darf sich kein anderer Spieler als der ausführende Spieler näher als 5 m zum Ball befinden. Es ist dem ausführenden Spieler grundsätzlich erlaubt, den Ball nach der Ausführung eines Freischlags selbst weiterzuspielen („Selbstpass“). Die Ausführung und das Weiterspielen des Balls müssen allerdings zwei voneinander getrennte Aktionen sein. Der Ball muss sich beim „Selbstpass“ nicht 1m bewegt haben, bevor er vom ausführenden Spieler ein zweites Mal gespielt werden darf. Dies gilt nur, wenn der Ball zu einem Mitspieler gespielt wird.
Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum ist ferner zu beachten, dass der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden darf, bevor er nicht 5 m, in jede beliebige Richtung, gespielt oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde. Ein direktes Spielen des Balles in den Kreis ist somit verboten. Alternativ ist es dem ausführenden Spieler gemäß § 13.2 f natürlich auch im gegnerischen Viertelraum erlaubt, den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter zu spielen („Selbstpass“). In diesem Fall muss er den Ball mindestens 5 m in jede beliebige Richtung bewegt haben, bevor er diesen in den Schusskreis spielen darf. Als in den Schusskreis gespielt gilt auch ein hoch über den Schusskreis gespielter Ball.

Richtlinien für persönliche Strafen
Bei diesen Richtlinien handelt es sich um verbindliche Anweisungen der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen des DHB an die Schiedsrichter für Spiele im nationalen Spielverkehr. Durch sie soll die Verhängung persönlicher Strafen gegen Spieler oder Betreuer einheitlicher und transparenter gemacht werden. Unter Punkt 2, der „Generellen Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte“, werden Ausnahmen definiert. In der Vergangenheit wurde eine grüne Karte, die für zu frühes Herauslaufen bei der Abwehr einer Strafecke gezeigt wurde, weder dem Kartenkontingent der Mannschaft noch dem Spieler persönlich angerechnet. Dies wird ebenfalls mit Wirkung zum 01. August 2009 geändert: Eine grüne Karte, die bei absichtlichem zu frühen Herauslaufen von Verteidigern bei Strafecken verhängt wird, wird weiterhin nicht dem Kartenkontingent der Mannschaft angerechnet, ist aber für den betroffenen Spieler durchaus als persönliche Strafe zu verstehen und entsprechend zu bewerten.

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